PA Leer

Wichtige Änderungen beim Prüfungsausschuss Leer zum 01. Januar 2020 (bitte lesen Sie hier weiter)

PA Leer bis zum 31.12.2019:

Der Prüfungsausschuß Leer (PA Leer) führt folgende Prüfungen durch:

  • Sprechfunkzeugnis SRC (Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate)
  • Sprechfunkzeugnis UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk)

Prüfungstermine des PA Leer

Anträge:

Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird auf die in der Anlage 3 Abs. B der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) Nr. 1.1.6 bzw. in dem § 7 Abs. 2 Nr. 1 der Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung (BinSchSprFunkV) geregelte Zusendung einer Ablichtung des gültigen Personalausweises oder Reisepasses aktuell verzichtet. Entsprechende in Antragsformblättern zur Anmeldung zur Prüfung vorgedruckte Erklärungen („Dem Antrag füge ich bei: Kopie meines gültigen Personalausweises…“) sind gegenstandslos. Eine dennoch zugesandte Ausweiskopie wird dem Bewerber vor der Prüfung ausgehändigt.

Das Erfordernis, dass gemäß der Anlage 3 Abs. B Nr. 1.2.2 der SchSV bzw. gemäß der Anlage 4 Abs. 1 der BinSchSprFunkV der Bewerber sich vor der Prüfung mittels eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses auf Verlangen der Prüfungskommission am Prüfungsort legitimiert, bleibt davon unberührt.

SRC Antrag

SRC Ersatzausfertigung

UBI Antrag

UBI Ersatzausfertigung

Gebühren:

SRC: 90,00 Euro

UBI: 130,00 Euro

Die Anmeldung für Prüfungen des PA-Leer senden Sie bitte an folgende Adresse:

Prüfungsausschuß Leer

Tjüchkampstr. 12

26605 Aurich

EMail: rolf.nordmann@kabelmail.de

Bankverbindung IBAN: DE91284500000107788564