Wichtige Änderungen beim Prüfungsausschuss Leer zum 01. Januar 2020 (bitte lesen Sie hier weiter)
PA Leer bis zum 31.12.2019:
Der Prüfungsausschuß Leer (PA Leer) führt folgende Prüfungen durch:
- Sprechfunkzeugnis SRC (Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate)
- Sprechfunkzeugnis UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk)
Anträge:
Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird auf die in der Anlage 3 Abs. B der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) Nr. 1.1.6 bzw. in dem § 7 Abs. 2 Nr. 1 der Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung (BinSchSprFunkV) geregelte Zusendung einer Ablichtung des gültigen Personalausweises oder Reisepasses aktuell verzichtet. Entsprechende in Antragsformblättern zur Anmeldung zur Prüfung vorgedruckte Erklärungen („Dem Antrag füge ich bei: Kopie meines gültigen Personalausweises…“) sind gegenstandslos. Eine dennoch zugesandte Ausweiskopie wird dem Bewerber vor der Prüfung ausgehändigt.
Das Erfordernis, dass gemäß der Anlage 3 Abs. B Nr. 1.2.2 der SchSV bzw. gemäß der Anlage 4 Abs. 1 der BinSchSprFunkV der Bewerber sich vor der Prüfung mittels eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses auf Verlangen der Prüfungskommission am Prüfungsort legitimiert, bleibt davon unberührt.
Gebühren:
SRC: 90,00 Euro
UBI: 130,00 Euro
Die Anmeldung für Prüfungen des PA-Leer senden Sie bitte an folgende Adresse:
Prüfungsausschuß Leer
Tjüchkampstr. 12
26605 Aurich
EMail: rolf.nordmann@kabelmail.de
Bankverbindung IBAN: DE91284500000107788564