Prüfungsausschuß Aurich (PA-Aurich) des DMYV e.V.

Herzlich willkommen…

Der Prüfungsausschuss (PA) Aurich ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) autorisiert und vom Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) beauftragt, amtliche Prüfungen für folgende Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse abzunehmen:

  • Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen (vorher: Sportbootführerschein-See (SBF-See))
  • Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen (vorher: Sportbootführerschein-Binnen Motor / Segeln (SBF-Binnen))
  • Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht
  • Sportküstenschifferschein (SKS)
  • Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC)
  • UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Über die Navigationsleiste finden Sie Informationen rund um die Prüfungen, Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungstermine und Orte,  sowie Formulare zur Prüfungsanmeldung.

Prüfungstermine

Aktuelle Termine für den Sportbootführerschein See / Binnen und für Sprechfunkzeugnisse SRC / UBI

Prüfungstermine in Münster/Gelmer

Prüfungstermine in Leer

Prüfungstermine in Bohmte/Bad Essen

Zusätzliche Prüfungstermine bei ausreichender Teilnehmerzahl auf Anfrage möglich.

Sollte zu den festgelegten Terminen die Anzahl der gemeldeten Prüflinge die zulässige Höchstzahl übersteigen, wird ein zusätzlicher Prüfungstermin angesetzt.

Bei einer Unterschreitung der erforderlichen Teilnehmerzahl kann ein Termin auch gestrichen werden, beachten Sie deshalb bitte unbedingt die Anmeldefrist von 14 Tagen!

Die Prüfungsgebühren überweisen Sie bitte ebenfalls 14 Tage vor der Prüfung auf das Konto des Prüfungsausschusses Aurich:
IBAN: DE 71 2855 0000 0000 5059 09

Aktuelles

Besonderen Gebührenverordnung des BMVI

Die Gebühren nach der Sportbootführerscheinverordnung und der Sportseeschifferscheinverordnung für die Befähigungsnachweise in der Sportschifffahrt (u.a. Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse) werden geändert. Gemäß Erlass des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 27.09.2021 verweisen wir…

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Prüfungstermin während Covid-19

Ab 16. März 2021 Prüfungen unter Vorbehalt möglich!Unter Vorbehalt und abhängig von den jeweils geltenden Covid19-Bestimmungen und den aktuellen Inzidenzwerten führen wir ab dem 16. März 2021 wieder Prüfungen durch. Bitte beachten Sie, dass die Prüfungen auch kurzfristig aufgrund der aktuellen Covid19-Situation ausfallen können.

Covid 19 Hygiene- und Schutzmaßnahmen bei Prüfungen

 Nach Wochen des Wartens, ist es ab 18. Mai wieder möglich, Prüfungen zum Erwerb eines Sportbootführerscheines und der Funkbetriebszeugnisse abzulegen. (Vorbehaltlich der jeweils aktuell geltenden Verordnungen oder Allgemeinverfügungen der Bundesländer und die jeweils nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 28 ff. InfSchG) zuständigen Behörden (z.B. Ordnungs-, Gesundheits- und Landratsämter) für den jeweiligen Prüfungsort). Die Prüfungen werden unter …

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