Nach Wochen des Wartens, ist es ab 18. Mai wieder möglich, Prüfungen zum Erwerb eines Sportbootführerscheines und der Funkbetriebszeugnisse abzulegen. (Vorbehaltlich der jeweils aktuell geltenden Verordnungen oder Allgemeinverfügungen der Bundesländer und die jeweils nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 28 ff. InfSchG) zuständigen Behörden (z.B. Ordnungs-, Gesundheits- und Landratsämter) für den jeweiligen Prüfungsort).
Die Prüfungen werden unter folgenden Covid 19 Hygiene- und Schutzmaßnahmen vom Prüfungsausschuss Aurich abgenommen:
Ab dem 01. Januar 2020 werden der Prüfungsausschuss Leer und der Prüfungsausschuss Aurich zusammengelegt!
Da der bisherige Leiter des PA Leer, Herr Rolf Nordmann, mit Ende des Jahres ausscheidet, haben wir entschieden, dass der Prüfungsausschuss Aurich den Bereich Funkprüfungen mit übernimmt und der Prüfungsausschuss Leer aufgelöst wird.
Herr Nordmann hat den Prüfungsausschuss Leer vor fast 20 Jahren aufgebaut und seither geführt.
Ab dem 01. Januar 2020 werden die Termine für die Funkprüfungen von der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses Aurich, Frau Willms, koordiniert und die Prüfungsunterlagen bearbeitet.
Ab 2018 ist es soweit. Der neue Sportbootführerschein im Scheckkartenformat kommt pünktlich mit dem Jahreswechsel.
Er löst mit 01. Januar 2018 das bisherige Führerscheindokument aus „Neobond“ ab. Der neue Sportbootführerschein wurde auf das sogenannte ID1-Kartenformat nach ISO-Norm 7810 umgestellt und hat ein komplett neues Design erhalten.
Er wird in Deutschland als Internationales Zertifikat (ICC) nach der Resolution Nr. 40 UNECE für die Berechtigung zum Führen von Sport- und Freizeitfahrzeugen (Pleasure Crafts) erteilt und künftig bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
Muster Sportbootführerschein Vorderseite
Muster Sportbootführerschein Rückseite
Bisher hatten Inhaber von Sportbootführerscheinen beider Geltungsbereiche (See und Binnen) stets zwei Führerscheindokumente.
Mit dem neuen Führerschein können beide Geltungsbereiche künftig auf einer Karte vereint werden.
Selbstverständlich bleiben alle bisherigen Sportbootführerscheine auch weiterhin gültig. Wenn Sie Ihren „alten“ Sportbootführerschein gegen den neuen Kartenführerschein umtauschen möchten, ist das selbstverständlich möglich.
Die Ausstellung können Sie ab Januar 2018 u.a. bei der Geschäftsstelle des Deutschen Motoryachtverband e.V. in Duisburg (nicht bei den örtlichen Prüfungsausschüssen) gegen Kostenerstattung beantragen.
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