Die Gebühren nach der Sportbootführerscheinverordnung und der Sportseeschifferscheinverordnung für die Befähigungsnachweise in der Sportschifffahrt (u.a. Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse) werden geändert. Gemäß Erlass des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 27.09.2021 verweisen wir hierzu auf den Entwurf einer Besonderen Gebührenverordnung. Dieser ist veröffentlicht unter: https://www.bmvi.de/
Prüfungstermin während Covid-19
Ab 16. März 2021 Prüfungen unter Vorbehalt möglich!
Unter Vorbehalt und abhängig von den jeweils geltenden Covid19-Bestimmungen und den aktuellen Inzidenzwerten führen wir ab dem 16. März 2021 wieder Prüfungen durch. Bitte beachten Sie, dass die Prüfungen auch kurzfristig aufgrund der aktuellen Covid19-Situation ausfallen können.
Covid 19 Hygiene- und Schutzmaßnahmen bei Prüfungen
Nach Wochen des Wartens, ist es ab 18. Mai wieder möglich, Prüfungen zum Erwerb eines Sportbootführerscheines und der Funkbetriebszeugnisse abzulegen. (Vorbehaltlich der jeweils aktuell geltenden Verordnungen oder Allgemeinverfügungen der Bundesländer und die jeweils nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 28 ff. InfSchG) zuständigen Behörden (z.B. Ordnungs-, Gesundheits- und Landratsämter) für den jeweiligen Prüfungsort).
Die Prüfungen werden unter folgenden Covid 19 Hygiene- und Schutzmaßnahmen vom Prüfungsausschuss Aurich abgenommen: