UKW Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk
Das UBI ist die amtliche, bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstrassen.
Es gilt auf den Wasserstrassen der Zonen 1 – 4.
Ist eine UKW-Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk an Bord, muss der Fahrzeugführer oder ein Mitglied der Besatzung zum Bedienen der Schiffsfunkstelle im Besitz des UBI sein.
Das UBI ist unbefristet gültig und international anerkannt.
Voraussetzungen
- Mindestalter 15 Jahre am Tage der Prüfung
- Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular
- 1 Passbild (biometrisch oder Halbprofil ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 12 Monate, bitte mit Namen und Geburtsdatum auf der Rückseite)
Die Unterlagen und Prüfungsgebühr(en) müssen komplett spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss vorliegen.
Die Prüfungsgebühr überweisen Sie bitte auf folgendes Konto:
IBAN: DE71285500000000505909