Fachkundenachweis (FKN)

(Fachkundenachweis nach dem Sprengstoffrecht für Führer von Wassersportfahrzeugen)

Voraussetzungen

Teilnahmeberichtigt sind alle Inhaber eines SBF-Scheines, die mindestens 16 Jahre alt sind. Die Unterlagen – dazu gehört auch eine Kopie des gültigen SBF-Scheines – müssen komplett 14 Tage vor der Prüfung unter Angabe eines verbindlichen Prüfungstermins bei Ihrem Prüfungsausschuss vorliegen.

Die Prüfungsgebühr überweisen Sie bitte auf folgendes Konto:

IBAN: DE71285500000000505909