Besonderen Gebührenverordnung des BMVI

Die Gebühren nach der Sportbootführerscheinverordnung und der Sportseeschifferscheinverordnung für die Befähigungsnachweise in der Sportschifffahrt (u.a. Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse) werden geändert. Gemäß Erlass des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 27.09.2021 verweisen wir hierzu auf den Entwurf einer Besonderen Gebührenverordnung. Dieser ist veröffentlicht unter: https://www.bmvi.de/

Neue Sportbootführerscheinverordnung

Neue SpF-Verordnung

Mit Inkrafttreten der neuen Sportbootführerscheinverordnung zum 10. Mai, entsteht auch das Erfordernis der Änderung des Fragenkatalogs. Im See-Bereich handelt es sich allerdings nur um begriffliche Anpassungen. Während im Binnen-Bereich zu den begrifflichen Korrekturen auch wenige inhaltliche Änderungen vorgenommen werden.

Die Neuheiten in Kürze:

Sportbootführerscheinverordnungen Binnen und See werden zusammengelegt.
Die neue Sportbootverordnung gilt auf dem Rhein für Sportboote von weniger als 15 Metern Länge, gemessen ohne Ruder und Bugspriet, auf den übrigen Binnenschifffahrtsstraßen: für Sportboote von weniger als 20 Metern Länge gemessen ohne Ruder und Bugspriet, auf den Seeschifffahrtsstraßen: für Sportboote ohne Längenbegrenzung.

Eine nicht bestandene Prüfung kann nicht an demselben Tag wiederholt werden. Ein vier-wöchiges Abwarten zwischen Erst- und Wiederholungsprüfung entfällt.
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung kann bis eine Woche vor dem Prüfungstermin abgegeben werden.

Die Teilprüfungen können zu verschiedenen Zeitpunkten absolviert werden.

Das ärztliche Zeugnis – das von jedem Bewerber einzureichen ist – ist unmittelbar vom untersuchenden Arzt dem Vorsitzenden des zuständigen Prüfungsausschusses in einem verschlossenen Umschlag und in Abschrift dem Antragsteller zuzuleiten. Zusätzlich kann die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen Zeugnisses oder Gutachtens verlangt werden.
Die Gebühren werden transparenter: Raum- und Reisekosten sind inkludiert.

Zum Bestehen der Prüfung müssen alle Prüfungsteile innerhalb eines Jahres bestanden werden. Ein bestandener Prüfungsteil ist ein Jahr gültig.

Änderungen im Fragen- und Antworten-Katalog für den amtlichen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Motoryachtverbandes.